Wednesday, 20. August 2008 17:15
Die Welt besteht u.a. aus personalen Individuen. Wir kennen die virulente Frage, ob ein Individuum als solches bezüglich seiner Gedanken als letzte Relativierungsinstanz infragekommt. Zunächst möchte man sagen: aber selbstverständlich! Das ist zu bezweifeln.
Nehmen wir an, wir haben zwei Person (P1 und P2), die dazu in der Lage sind, Aussagen über Objekte zu machen (Autos, Kühlschränke, Kochtöpfe, Zahlen,…). Die Leitfrage lautet: ab wo können ihre Aussagen überhaupt kollidieren. Nennen wir diesen Bereich eine Kollisionsdomäne.
- Wenn P1 Gedanken über Kochtöpfe hat, P2 hingegen über Autos, dann gibt es keine Kollision (nennen wir das vorläufig “Interessendivergenz” oder “Relevanzdivergenz”)
- Wenn P1 und P2 Gedanken über Autos haben, können sie sich Gedanken über verschiedene Eigenschaften des Autos machen (Farbe vs PS-Zahl z.B., “Attributdivergenz”)
- Wenn P1 und P2 über dasselbe Attribut nachdenken, dann kann es vorkommen, dass sie unterschiedliche Typen von Aussagen konstruieren, die nicht miteinander konkurrieren müssen (”Die Farbe ist blau” vs “Die Farbe ist geschmackvoll”)
…
- Wenn schließlich P1 und P2 Aussagen über dasselbe Dinge in vollkommen überlappender gemeinsamer Hinsicht machen, nennen wir das eine “Gedankencharakteristik”, dann treten sie in eine Kollisionsdomäne ein. In diesen Fällen wird jeder Widerspruch dem Sprachgebrauch (Formulierungsvarianten), nicht mehr der unterschiedlichen “Meinung” zugeschrieben. Ich denke auch nicht, dass man hier relativieren könnte, indem man sagt, immerhin handele es sich um zwei Individuen und nicht um eines und jeder “sehe” die Dinge anders.
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