Handlungserklärungen
Wenn eine Person bei einer Handlung die ihm zugeschriebenen Wünsche bzw. Überzeugungen nicht hatte, die sein Verhalten erklären sollen, dann reicht ihre Nennung auch nicht für eine zutreffende Handlungserklärung aus. Wieder benötigen wir den Ausdruck “zutreffend” - ich hätte auch “tatsächlich” sagen können (womit wieder der Wahrheitsbegriff im Spiel ist). Wenn ein Interpret also den Akteur nur als vernünftig erscheinen lässt (Rationalisierung), reicht das für den Erfolg der Erklärung nicht hin. Das ist der Unterschied zwischen “es aus diesem Grund getan haben können” und “es aus diesem Grund tun”. Deswegen scheidet auch Vermeidungshandeln (Negativerklärungen) als großflächiger Ansatz für Handlungserklärungen aus; ich schließe meine Haustür für gewöhnlich nicht auf, um zu verhindern, draußen zu bleiben. Die tatsächliche ist die: reinkommen.
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