Theorie und Praxis (4)
Wenn “Theorie” als Erklärungsleistung aufgefaßt wird (die Überlegung “erklärt” einen Tatbestand), dann taucht die Theorie/Praxis - Unterscheidung gar nicht auf. Es sei denn, man möchte sagen: “Eine mögliche oder zutreffende Erklärung, bringt mir aber nichts in meiner jetzigen Situation” (der Agent hat vielleicht keinen aktuellen Zugriff auf gewisse Bestimmungsgrößen).
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