Theorie und Praxis (4)

Wenn “Theorie” als Erklärungsleistung aufgefaßt wird (die Überlegung “erklärt” einen Tatbestand), dann taucht die Theorie/Praxis - Unterscheidung gar nicht auf. Es sei denn, man möchte sagen: “Eine mögliche oder zutreffende Erklärung, bringt mir aber nichts in meiner jetzigen Situation” (der Agent hat vielleicht keinen aktuellen Zugriff auf gewisse Bestimmungsgrößen).

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Datum: Friday, 15. June 2007 19:56
Themengebiet: analysis, reasoning Trackback: Trackback-URL
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