BESTIMMENDE URTEILSKRAFT

“Bestimmende Urteilskraft” (Kant) muß deshalb systematisch eingeführt werden, weil man eine Begrifflichkeit für Akte benötigt, die das faktische Subsumieren erfaßt. Sonst könnten Aussagen wie “das ist ein Fall von Totschlag”, “das ist Mord” nicht formulier werden. Ein Fall wird unter einen Begriff gebracht. Nichts aufregendes eigentlich.
Man landet in einem infiniten Regress, wenn man dies Können als Regelkönnen auffaßt (man benötigt für jeden Fall einer Regelanwendung eine neue Regel, die die vorherige umfaßt). Da ein derartiger Regress als absurd gilt, folgt daraus via reductio, daß es sich nicht um ein Regelkönnen handeln kann.

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Datum: Thursday, 23. November 2006 12:15
Themengebiet: beliefs, concepts&models, reasoning, systematics Trackback: Trackback-URL
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